Hundehaltung und Pflichten

Welche Pflichten habe ich als Hundehalter?

Als Hundehalter sind Sie laut Tierschutzgesetz zunächst verpflichtet Ihren Hund artgerecht zu halten. Das ergibt sich aus § 11 des Tierschutzgesetzes.

Die kommunalen Gesetze und Verordnungen verpflichten Hundehalter, Hundesteuer zu zahlen. Nach spätestens drei Monaten ist ein Hund bei der zuständigen Steuerstelle meldepflichtig (mehr dazu im Kapitel 4).

Hunde sind grundsätzlich anzuleinen in der Nähe von: Kindergärten, Spielplätzen und Parkanlagen. Beachten Sie die Schilder vor öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Plätzen (z.B. Badeseen). Die meisten Wälder sind keine Auslaufgebiete für Hunde. Somit besteht auch hier Leinenzwang.

Die allgemeine Pflicht zum Maulkorb oder zur Hundeleine entnehmen Sie den jeweiligen Ländergesetzen und – Verordnungen.

Die Kampfhunddebatte der letzten Jahre hat zu einer hundefeindlichen Stimmung in der Gesellschaft geführt. Hundehalter sollten dieser Stimmung entgegenwirken. Deshalb sollten Sie eines besonders beachten,

Hundekot ist grundsätzlich von der Straße zu entfernen

  • Lassen Sie Ihren Hund nicht gegen Häuserwände und Autos urinieren.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Jogger, Radfahrer, Kinder und ängstliche Menschen.
    Wenn Sie solchen Personen begegnen, rufen Sie Ihren Hund zu sich, und leinen Sie ihn an.

So können unangenehme Situationen, für Sie wie auch für die betroffenen, schon im Vorfeld vermieden werden.

Nehmen Sie Rücksicht auf Jogger, Radfahrer, Kinder und ängstliche Menschen. Rufen Sie Ihren Hund zu sich, und leinen Sie ihn an.

Das leidige Thema Hundesteuer und Hundeversicherung (Hundehaftpflicht)

Die Hundesteuer und die Hundeversicherung bzw. Hundehaftpflicht sind, wie wir bereits erfahren haben, Kostenfaktoren, mit denen Hundehalter rechnen müssen. Die Hundesteuer ist Pflicht und sehr umstritten, da keiner so genau weiß wozu sie eigentlich da ist. Die Hundeversicherung (Hundehaftpflicht) hingegen ist freiwillig.

Hundehalter sollten jedoch nicht auf eine Hundeversicherung verzichten, da eine Hundehaftpflicht sämtliche Schäden bezahlt, die ein Hund im Falle eines Schadenfalles anrichtet. Und wie bei uns Menschen passiert auch Hunden schnell mal ein Missgeschick. Und das kann dann sehr teuer werden.

Hundesteuer

Bei der Hundsteuer wird die Haltung von Hunden besteuert. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. In Deutschland existiert keine einheitlich geregelte Hundesteuer. Die Höhe der Hundesteuer ist damit von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die jährlichen Kosten variieren etwa zwischen 50 bis 250 Euro pro Jahr für einen einzelnen Hund.

Die Steuer ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Jeder weitere Hund kostet zusätzlich Hundesteuer (die Beträge für weitere Hunde sind i.d.R. höher als für den ersten Hund). Hunde müssen nach der 12. Lebenswoche bei der zuständigen Steuerbehörde angemeldet werden.

Nach Anmeldung erhält der Hundehalter eine Steuermarke, die der Hund am Halsband tragen muss.

Zur Anmeldung muss ein Personalausweis vorgelegt werden sowie Angaben über den Hund (z.B. Alter, Wurftag, Rasse, Geschlecht, Zeitpunkt, Ort und Anschaffungszeitpunkt). Nach Anmeldung des Hundes bei einer kommunalen Steuerbehörde bekommt der Hundehalter einen Hundesteuerbescheid.

In dem Steuerbescheid sind sämtliche Daten des Hundes festgehalten wie z.B. Rasse, Größe, Geschlecht etc. Nach Anmeldung erhält der Hundehalter eine Steuermarke, die der Hund am Halsband tragen muss.

Befreit von der Steuer sind Blindenhunde, Rettungshunde und Diensthunde (z.B. in forstwirtschaftlichen Betrieben).

Auch bei Wachhunden kann es unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung bzw. Ermäßigung geben. Personen, die über wenig Einkommen verfügen, können ebenfalls von der Steuer befreit bzw. teilweise entlastet werden.

Sollten Hunde nicht angemeldet werden und später einmal damit auffallen, kann die Behörde einen rückwirkenden Steuerbescheid erstellen. Auch Strafen sind im Rahmen der Hundesteuerordnung möglich.

Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Hunden sind die landesgesetzlichen Hundesteuer-Gesetze bzw.

Kommunalabgabengesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Die ordnungspolitischen Ziele der Steuer sollen dazu beitragen, die Anzahl der Hunde zu begrenzen.

Hundeversicherung (Hundehaftpflicht)

Eine Hundeversicherung oder so genannte Hundehaftpflicht ist jedem Hundebesitzer anzuraten. Denn Hunde können großen Schaden anrichten. Wie bei uns Menschen unterlaufen auch Hunden schnell Fehler und Missgeschicke. Egal wie gut ein Hund erzogen ist. Ob das Hündchen das Sofa von Freunden zerfetzt oder einen Auffahrunfall verursacht, die Kosten trägt in jedem Fall der Hundehalter. Und diese Kosten können unter unglücklichen Umständen sehr hoch ausfallen.

Dann ist es hilfreich, wenn eine Hundeversicherung bzw. Hundehaftpflicht für den Schaden aufkommt und das Geld nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss.

Die jährlichen Kosten für eine Hundehaftpflicht belaufen sich zwischen 40 bis 150 Euro. Eine günstige Hundeversicherung findet man auf dieser Seite oder in einer Internetsuchmaschine unter Eingabe der Begriffe „Hundeversicherung Vergleich“ oder „günstige Hundeversicherung“.

Nach den neuen Hundegesetzen in vielen Bundesländern ist es für bestimmte Rassen (z.B. Kampfhund) Pflicht, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Informationen hierüber erteilt die jeweilige kommunale Stelle. Eine Hundeversicherung für Kampfhunde kostet i.d.R. mehr als eine normale Hundehaftpflicht. Fast alle Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler bieten verschiedene Varianten der Hundehaftpflicht an.

Es gibt natürlich noch weitere Kostenfaktoren, einige davon haben wir für Sie in unserem Artikel “Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie sich einen Hund anschaffen” zusammengefasst.